Gewässerpflege
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) weist darauf hin, dass für Freizeitfischer (Angler, Hobbyfischer) in der gesamten westlichen Ostsee im Jahr 2022 eine strenge Fangbegrenzung für Dorsch gilt.
So darf im Jahr 2022 lediglich ein Dorsch je Freizeitfischer und Tag entnommen bzw. behalten werden. Im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 31. März 2022 unterliegen die Dorsche einer besonderen Schonung – in diesem Zeitraum darf kein Dorsch entnommen und behalten werden. Die gezielte Freizeitfischerei auf Dorsch ist in der Schonzeit verboten.
Diese Regelung gilt völlig unabhängig davon, wo oder wie diese Dorsche gefangen wurden - unabhängig, ob von Land oder auf See, also gleichermaßen am Strand, von Seebrücken, vom Boot oder auch vom gewerblichen Angelkutter aus.
Das Mindestmaß für Dorsche liegt für Freizeitfischer in Schleswig-Holstein gemäß Küstenfischereiverordnung unverändert bei 38 cm.
hier geht es zum Schleswig Holsteiner Fischerreigesetz...
Ab sofort müssen alle Anglerinnen und Angler die in Hamburg angeln möchten folgendes beachten:
• Fischereiabgabe in Höhe von 10 € pro Jahr entrichten.
• Kinder bis 15 Jahre dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit einer Rute angeln, ohne die Angelprüfung abgelegt zu haben.
• Das Hältern von lebenden Fischen ist ohne Ausnahme untersagt.
• Kescher sind Pflicht und müssen den örtlichen Begebenheiten entsprechend angepasst werden (Spundwandkescher an Kaimauern).
• Es gelten ab sofort Tageshöchstfangmengen und Entnahmefenster.
• Der Wels ist jetzt ganzjährig frei zu angeln.
• Ab Oktober 2019 treten die neuen Schonzeiten in Kraft.
• Ab 2021 müssen Abhakmatten und gummierte Kescher benutzt werden.